Stornobedingungen
Kostenlos bis 28 Tage vor der Veranstaltung
Sie können Ihre Buchung unabhängig vom Grund kostenlos stornieren, wenn uns Ihre Mitteilung mindestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum erreicht.
Erreicht uns die Stornierung später und liegt keiner der zusätzlichen kostenlosen Stornogründe vor, kann eine angemessene Stornogebühr von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises anfallen. Es werden nicht automatisch 50 % verrechnet.
Kostenlos stornieren – mindestens 28 Tage vorher
Die Stornierung ist unabhängig vom Grund kostenlos, wenn uns Ihre Mitteilung mindestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum erreicht.
Wurde kein gesondertes Veranstaltungsdatum vereinbart, gilt der Beginn des gebuchten Mietzeitraums.
Zusätzliche kostenlose Stornogründe – bis zur Abholung
Auch innerhalb der letzten 28 Tage können Sie bis zur Abholung beziehungsweise Übergabe kostenlos stornieren, wenn:
- die Veranstaltung tatsächlich abgesagt wird,
- die Veranstaltung aufgrund einer Krankheit nicht stattfinden kann oder
- aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen keine trockene und sichere Nutzung möglich ist.
Als ungeeignete Wetterbedingungen gelten insbesondere Niederschlag, Gewitter, Sturm, eine Überschreitung der zulässigen Windgrenze sowie extreme Temperaturen, wenn dadurch eine sichere Nutzung nicht möglich ist.
Bei Mietgegenständen, die ausdrücklich für einen Nassbetrieb vorgesehen und freigegeben sind, gilt Niederschlag allein nur dann als Stornogrund, wenn trotzdem keine sichere Verwendung möglich ist.
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich per WhatsApp, E-Mail oder Telefon. Die Mitteilung muss vor der tatsächlichen Abholung beziehungsweise Übergabe, spätestens jedoch bis zum Ende des vereinbarten Abholzeitfensters, erfolgen. Bei vereinbarter Lieferung, Aufbau oder Betreuung muss sie vor Beginn unserer Anfahrt beziehungsweise Leistung erfolgen.
Wir können jedoch eine angemessene Glaubhaftmachung des Stornogrundes verlangen.
Bereits geleistete Mietzahlungen werden bei einem rechtzeitigen und berechtigten kostenlosen Storno vollständig und ohne Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Typische Fallbeispiele
Entscheidend sind der Abstand zum Veranstaltungsdatum und die zusätzlichen kostenlosen Stornogründe.
„Sechs Wochen vor der Veranstaltung benötigen wir die Hüpfburg doch nicht.“
Kostenloses Storno möglich. Die Mitteilung erfolgt mindestens 28 Kalendertage vorher.
„Mein Kind hat in der Nacht Fieber bekommen. Die Geburtstagsfeier kann deshalb nicht stattfinden.“
Kostenloses Storno möglich, gegebenenfalls mit angemessener Glaubhaftmachung ohne Diagnosenachweis.
„Eine Woche vor der Veranstaltung wird Regen vorhergesagt. Wir warten noch ab.“
Noch kein automatisches kostenloses Storno wegen des Wetters. Entscheidend ist, ob eine trockene und sichere Nutzung objektiv nicht möglich ist.
„Wegen der Wetterbedingungen ist keine trockene und sichere Nutzung möglich.“
Kostenloses Storno möglich.
„Vier Tage vor der Hochzeit haben wir niemanden für Abholung oder Rückgabe.“
Kein kostenloser Sondergrund. Bei einer Stornierung kann eine angemessene Gebühr von bis zu 50 % anfallen.
„Vier Tage vor der Hochzeit merken wir, dass wir die vereinbarten Zeiten nicht einhalten können.“
Kein kostenloser Sondergrund. Die vereinbarten Zeitfenster bleiben verbindlich.
„Vier Tage vor der Veranstaltung ist uns die Anreise doch zu weit.“
Kein kostenloser Sondergrund. Entfernung und Anreise ändern innerhalb der letzten 28 Tage nichts an der möglichen Stornogebühr.
Weitere Gründe innerhalb der letzten 28 Kalendertage
Liegt keiner der zusätzlichen kostenlosen Stornogründe vor, kann bei diesen Gründen eine angemessene Stornogebühr von bis zu 50 % anfallen:
- „Wir haben es uns anders überlegt und benötigen die Hüpfburg doch nicht.“
- „Wir haben kein Fahrzeug beziehungsweise keinen Fahrer für den Transport.“
- „Uns fehlen Helfer für das Aufbauen, Abbauen oder Verladen.“
- „Der Veranstaltungsort ist ungeeignet geworden, die Feier soll aber trotzdem stattfinden.“
- „Wir möchten wegen einer privaten Reise, eines Arbeitsplans oder anderer persönlicher Gründe stornieren.“
- „Die Wetterlage ist unangenehm, aber eine trockene und sichere Nutzung wäre weiterhin möglich.“
- „Wir möchten die Hüpfburg nicht aufstellen, obwohl die Veranstaltung stattfindet.“
- „Wir haben die Hüpfburg letztlich nicht verwendet.“
Spätere Stornierung
Erreicht uns die Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor dem maßgeblichen Datum und liegt kein zusätzlicher kostenloser Stornogrund vor, kann eine angemessene Stornogebühr verrechnet werden. Sie beträgt höchstens 50 % des vereinbarten Gesamtpreises; 50 % werden nicht automatisch verrechnet.
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen oder voraussichtlich entstehenden finanziellen Nachteil. Berücksichtigt werden insbesondere der Zeitpunkt der Stornierung, bereits entstandene und ersparte Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung.
Nichtabholung
Die bloße Nichtabholung, Nichtaufstellung oder Nichtverwendung gilt nicht als Stornierung und hebt die verbindliche Buchung nicht auf.
Wird die Buchung ohne rechtzeitig mitgeteilte Stornierung und ohne berechtigten kostenlosen Stornogrund nicht abgeholt, kann nach denselben Bemessungsgrundsätzen eine angemessene Ausfallentschädigung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet werden.
Kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht
Die Buchung betrifft eine Miet- beziehungsweise Freizeitdienstleistung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum. Für diese fixterminierte Buchung besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht, häufig auch als Widerrufsrecht bezeichnet.
Unsere kostenlose Stornierung mindestens 28 Kalendertage vor der Veranstaltung und die zusätzlichen kostenlosen Stornogründe bleiben davon unberührt.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei einer von uns zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung, bleiben unberührt.
Stand: 24.08.2026