Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version VIII | 24.08.2026
Gültig für den Verleih von Hüpfburgen und Zubehör der Firma „Hüpfburg‑mieten.at“
1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter Hüpfburgen samt Zubehör (nachfolgend „Mietsache“) zur befristeten Nutzung gemäß diesen AGB und der jeweils mitübergebenen Sicherheitsunterweisung Hüpfburg – Übergabeprotokoll (nachfolgend „Sicherheitsunterweisung“). Die Sicherheitsunterweisung ist integrierender Bestandteil des Vertrages.
2 Übergabe, Aufbau und Abbau
2.1 Dokumenten‑Pflicht
a) Die Sicherheitsunterweisung ist bei Übergabe vom Mieter zu unterzeichnen und allen Aufbau‑, Betreuungs‑ und Abbaukräften unverändert auszuhändigen.
b) Ohne unterzeichnete Sicherheitsunterweisung erfolgt keine Herausgabe der Mietsache.
2.2 Aufbau
a) Aufbau ausschließlich gemäß Manual und Sicherheitsunterweisung.
b) Verankerungspflicht: Sämtliche Ankerpunkte (modellabhängig; die erforderliche Anzahl liegt dem jeweiligen Zubehör bei) sind mit den beiliegenden Erdankern oder entsprechendem Ballast fachgerecht zu sichern.
c) Aufstellfläche: Eben, trocken, umlaufend ≥ 1 m Hindernis‑ und brandfrei.
2.3 Elektrik
Gebläse nur an 230 V‑Stromkreis mit RCD/FI ≤ 30 mA; Verlängerungskabel vollständig abrollen.
2.4 Abbau
a) Räumung, Entlüftung und Zusammenlegen gemäß Anleitung; Feuchtigkeit / Schäden unverzüglich melden.
b) Festgestellte Feuchtigkeit ⇒ Trocknungspauschale 100 €; erneutes Zusammenlegen durch den Vermieter ⇒ 50 € Pauschale.
2.5 Helfer
Der Mieter stellt – abhängig von der Burggröße –passende kräftige HelferInnen sowie eine tragfähige Zufahrt.
3 Ein‑ und Ausladen / PKW Anhänger
a) Auf Wunsch wird ein Anhänger kostenlos bereitgestellt. Verwendet der Mieter eigenes Transportmittel, hat er die Passgenauigkeit sicherzustellen.
b) Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen des bereitgestellten Anhängers (inkl. Vandalismus, Unfälle, Hochwasser, Umwelteinflüsse).
4 Abhol- und Rückgabezeiten
a) Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Abhol- und Rückgabezeiten sind verbindlich. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Abholung am Veranstaltungstag zwischen 10:30 Uhr und 11:00 Uhr und die Rückgabe am Folgetag zwischen 09:30 Uhr und 10:00 Uhr.
b) Da die Mietsachen in der Regel am Tag davor und am Tag danach bereits anderweitig vermietet sind, sind die vereinbarten Zeitfenster einzuhalten. Abweichungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Einzelbestätigung durch den Vermieter zulässig. Eine Anfrage allein oder eine unbeantwortete Nachricht stellt noch keine Bestätigung dar.
c) Eine verspätete Rückgabe kann zusätzliche Miettage und nachweislich entstandene Mehrkosten auslösen.
5 Reinigung und Zusammenlegen
a) Reinigung obliegt dem Mieter. Rückgabe sauber und staubtrocken ⇒ sonst Reinigungspauschale 50 €.
b) Fehlerhaftes Zusammenlegen ⇒ Pauschale 50 €.
6 Verwendung & Aufsicht
a) Zulässige Nutzer: ausschließlich Kinder – Erwachsene, Tiere, Gegenstände untersagt.
b) Aufsichtspflicht: Ständige, volljährige Aufsicht mit Sicht‑/Rufkontakt; Unterlassung gilt als grobe Fahrlässigkeit.
c) Maximalbelegung: Nutzerzahl laut Hüpfburg Beschreibung online darf nicht überschritten werden.
d) Verhaltensregeln: Kein Essen/Trinken, keine Schuhe, kein Klettern auf Seitenwände; Verstöße gelten als unsachgemäße Nutzung.
7 Wetter‑ und Windbedingungen
a) Windgrenze: Betrieb nur bis 38 km/h (Beaufort 5).
b) Regen & Sturm: Bei Niederschlag, Gewitter oder Sturmwarnung sofort räumen, Gebläse abschalten, Burg entlüften, Bodenplane überschlagen.
c) Trocknungskosten: Nasse Rückgabe ⇒ Trocknungspauschale 100 € (vgl. Punkt 5).
d) Bei korrekter Adressenangabe und vorhandenen Whatsapp Konto der Buchungstelefonnummer erhalten Sie einmalig eine automatische Wetterwarnung im Regenfall per WhatsApp zugesendet.
8 Sicherheitsunterweisung
a) Das Dokument „Sicherheitsunterweisung Hüpfburg – Übergabeprotokoll“ liegt jedem Set bei.
b) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter:
1. vollständige Kenntnisnahme aller Sicherheits‑ und Aufbauvorgaben,
2. unverzügliche Weitergabe an sämtliche eingesetzten Personen,
3. ordnungsgemäße Umsetzung (insb. Verankerung, Wind‑/Wetterkontrolle).
c) Verstöße führen zur Haftung nach Punkt 10.
9 Stornierung und freiwilliges kostenloses Storno
9.1 Verbindlichkeit der Buchung
Die Buchung eines Mietgegenstands oder einer Eventleistung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum ist mit Vertragsabschluss verbindlich. Stornierungen sind ausschließlich nach den folgenden Regelungen möglich.
9.2 Kostenlose Stornierung bis 28 Tage vor der Veranstaltung
Der Kunde kann die Buchung ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren, sofern die Mitteilung dem Vermieter mindestens 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum zugeht. Maßgeblich ist das in der Buchung angegebene Veranstaltungsdatum; wurde kein gesondertes Veranstaltungsdatum vereinbart, gilt der Beginn des gebuchten Mietzeitraums.
9.3 Zusätzliche kostenlose Stornogründe bis zur Abholung beziehungsweise Übergabe
Auch bei einer späteren Mitteilung gewährt der Vermieter dem Kunden freiwillig eine kostenlose Stornierung bis zur Abholung beziehungsweise Übergabe, wenn mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) Die geplante Veranstaltung wird tatsächlich abgesagt.
b) Die Veranstaltung kann aufgrund einer Krankheit nicht stattfinden.
c) Am Veranstaltungsort liegen ungeeignete Wetterbedingungen vor oder sind aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren Wetterprognose zu erwarten, sodass die gebuchte Mietsache nicht trocken und sicher verwendet werden kann.
Als ungeeignete Wetterbedingungen gelten insbesondere Niederschlag, Gewitter, Sturm, eine Überschreitung der gemäß Punkt 7 zulässigen Windgrenze sowie extreme Temperaturen, wenn dadurch eine sichere Nutzung nicht möglich ist.
Bei Mietgegenständen, die ausdrücklich für einen Nassbetrieb vorgesehen und freigegeben sind, gilt Niederschlag allein nur dann als Stornogrund, wenn trotzdem keine sichere Verwendung möglich ist.
9.4 Zeitpunkt und Mitteilung
Für eine kostenlose Stornierung nach Punkt 9.2 muss die Mitteilung dem Vermieter mindestens 28 Kalendertage vor dem maßgeblichen Datum zugehen. Eine kostenlose Stornierung nach Punkt 9.3 muss vor der tatsächlichen Abholung oder Übergabe, spätestens jedoch bis zum Ende des vereinbarten Abholzeitfensters, mitgeteilt werden.
Die Mitteilung kann per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch erfolgen. Zur besseren Nachweisbarkeit soll eine telefonische Mitteilung zusätzlich schriftlich bestätigt werden.
Bei einer vereinbarten Lieferung, einem Aufbau oder einer Betreuung durch den Vermieter muss die Mitteilung spätestens vor Beginn der Anfahrt beziehungsweise vor Beginn der vereinbarten Leistung erfolgen.
9.5 Glaubhaftmachung
Der Vermieter kann bei einer Stornierung nach Punkt 9.3 eine angemessene Glaubhaftmachung des geltend gemachten Stornogrundes verlangen. Bei Krankheit ist keine Bekanntgabe einer Diagnose erforderlich.
9.6 Rückzahlung
Bereits geleistete Mietzahlungen werden bei einer berechtigten kostenlosen Stornierung nach Punkt 9.2 oder 9.3 vollständig und ohne Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Bei einer kostenpflichtigen Stornierung wird eine bereits geleistete Zahlung auf die angemessene Stornogebühr angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
9.7 Spätere Stornierung ohne besonderen kostenlosen Stornogrund
Geht die Stornierung weniger als 28 Kalendertage vor dem maßgeblichen Datum zu und liegt keiner der in Punkt 9.3 genannten kostenlosen Stornogründe vor, kann der Vermieter eine angemessene Stornogebühr verrechnen. Diese ist mit 50 % des vereinbarten Gesamtpreises begrenzt; 50 % werden nicht automatisch verrechnet.
Die konkrete Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen oder voraussichtlich entstehenden finanziellen Nachteil. Berücksichtigt werden insbesondere der Zeitpunkt der Stornierung, bereits entstandene Aufwendungen, ersparte Aufwendungen und die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Nachteil entstanden ist.
9.8 Nichtabholung
Die bloße Nichtabholung, Nichtaufstellung oder Nichtverwendung der gebuchten Mietsache gilt nicht als Stornierung und hebt die Verbindlichkeit der Buchung nicht auf. Wird die Mietsache ohne rechtzeitig mitgeteilte Stornierung und ohne berechtigten kostenlosen Stornogrund nicht abgeholt, kann nach den Bemessungsgrundsätzen des Punktes 9.7 eine angemessene Ausfallentschädigung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises verrechnet werden.
9.9 Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei einer vom Vermieter zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung, bleiben unberührt.
10 Verantwortung und Haftung
a) Der Mieter haftet für Personen‑, Sach‑ und Folgeschäden infolge Nichtbefolgung dieser AGB oder der Sicherheitsunterweisung sowie für mutwillige Beschädigungen.
b) Grobe Fahrlässigkeit: z. B. fehlende Ankerung, Betrieb > Windgrenze, fehlende Aufsicht, unsachgemäßer Abbau.
c) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder Personen, deren Verhalten ihm gesetzlich zuzurechnen ist, schuldhaft verursacht haben.
Für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass der Mieter, Nutzer oder vom Mieter eingesetzte Personen die Aufbau-, Verankerungs-, Wetter-, Aufsichts- oder Betriebsvorgaben missachten oder die Mietsache sonst unsachgemäß verwenden, haftet der Vermieter nicht, sofern ihn daran kein eigenes Verschulden trifft. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge fehlender oder unzureichender Verankerung, eines Betriebs oberhalb der zulässigen Windgrenze, fehlender Aufsicht oder eines Betriebs entgegen der Sicherheitsunterweisung.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere das Verbot eines Haftungsausschlusses für vom Vermieter schuldhaft verursachte Personenschäden, sowie eine Haftung bei Mitverschulden des Vermieters bleiben unberührt.
d) Der Mieter schließt falls gewünscht eigenständig, eine geeignete Veranstaltung Haftpflichtversicherung ab; Versicherung des Vermieters wirkt primär.
11 Zahlungsbedingungen
a) Mietpreis gemäß gewählter Zahlungsoption fristgerecht zu leisten.
b) SEPA‑Lastschrift: Der Kunde sorgt für Deckung. Rücklastschriftgebühren + Bearbeitungsentgelt werden weiterbelastet.
12 Kaution
Es wird keine Kaution erhoben.
13 Versicherung
Der Mieter sorgt für ausreichende Haftpflichtdeckung für Veranstaltung, Schäden und Unfälle.
14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung.
15 Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei fixterminierten Miet- und Freizeitdienstleistungen
15.1 Die über diese Website angebotenen Miet- und Eventleistungen werden für einen bei der Buchung konkret festgelegten Termin oder Zeitraum bereitgestellt und stehen im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung oder Veranstaltung.
15.2 Bei diesen fixterminierten Verträgen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, häufig auch als Widerrufsrecht bezeichnet.
15.3 Insbesondere besteht kein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung wenige Tage, mehrere Wochen oder mehrere Monate vor dem Veranstaltungstermin vorgenommen wird.
15.4 Die kostenlose Stornierung mindestens 28 Kalendertage vor der Veranstaltung sowie die zusätzlichen kostenlosen Stornogründe bei Krankheit, Absage der Veranstaltung oder ungeeignetem Wetter gemäß Punkt 9 bleiben davon unberührt.
15.5 Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere bei einer vom Vermieter zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung, bleiben unberührt.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Es gilt österreichisches Recht.
b) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Für Unternehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in St. Pölten vereinbart.
17 Betreute Hüpfburg & Zusatzleistungen
17.1 Leistungsumfang / Weisungsrecht
(1) Auf Wunsch erbringt der Vermieter Personal-Leistungen (insb. Auf-/Abbau, laufende Betreuung/Überwachung der Hüpfburg sowie ggf. Zusatzleistungen wie Ausgabe/Betreuung von Verpflegung oder Event-Equipment).
(2) Den Anweisungen des Personals aus Sicherheits- und Betriebsgründen ist Folge zu leisten.
17.2 Voraussetzungen vor Ort (Mitwirkung des Auftraggebers/Mieters)
(1) Ein 230-V-Stromanschluss, separat abgesichert, ist vom Auftraggeber bereitzustellen.
(2) Für Auf-/Abbau ist – sofern vom Vermieter verlangt bzw. im Angebot vorgesehen – mindestens eine geeignete, körperlich belastbare Hilfsperson beizustellen.
(3) Die Zufahrt zum Veranstaltungsort muss für einen kleinen PKW-Anhänger möglich sein. Ist dies nicht gegeben, stellt der Auftraggeber geeignete Verladehilfen (z. B. Hubwagen/Stapler) bereit oder trägt daraus entstehende Mehraufwände.
17.3 Betreuung / Verantwortung während der Veranstaltung
(1) Betreuungspersonal überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg im Rahmen der vereinbarten Zeiten.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die Veranstaltung insgesamt verantwortlich (z. B. Einhaltung behördlicher Auflagen, Aufsichtspflichten außerhalb der Hüpfburg-Fläche, Absicherung des Umfelds). Das Betreuungspersonal ersetzt keine allgemeine Veranstaltungsleitung.
17.4 Abrechnung / Mehraufwand / Zeitraster
(1) Personal- und Zusatzleistungen werden – sofern nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart – nach tatsächlichem Zeit- und Leistungsaufwand abgerechnet.
(2) Zeitabrechnung erfolgt in dem im Angebot genannten Raster (z. B. je angefangene 30 Minuten).
(3) Verzögerungen/Mehraufwand, die durch den Auftraggeber, Gäste, fehlende Mitwirkung, ungeeignete Zufahrt, Witterung/Untergrund oder sonstige Umstände vor Ort verursacht werden, können zusätzliche Kosten auslösen.
(4) Eine Überschreitung vereinbarter Einsatzzeiten erfolgt grundsätzlich nur nach Abstimmung vor Ort und wird entsprechend verrechnet.
17.5 Transport / Lieferung / höhere Gewalt
(1) Lieferung, Abholung und Anfahrt können gesondert verrechnet werden; Grundlage sind Entfernung und tatsächlicher Aufwand gemäß Angebot oder Preisliste.
(2) Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bereits tatsächlich erbrachte, für den Kunden verwertbare Leistungen und nachweislich angefallene, nicht ersparte Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt werden.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
17.6 Versicherung / Schäden
(1) Die Geräte werden nach geltenden Sicherheitsvorgaben gewartet und betrieben.
(2) Eine zusätzliche Veranstaltungshaftpflichtversicherung des Auftraggebers kann – je nach Art/Ort der Veranstaltung – erforderlich sein und liegt in dessen Verantwortung.
(3) Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Anweisungen oder Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber.
17.7 Personal-Disposition / Verfügbarkeit
(1) Personaltermine gelten erst nach Auftragsbestätigung als fix zugesagt. Vorherige Reservierungen sind unverbindlich.
18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Rechte eingeschränkt werden.
19 Individuelle Vereinbarungen und Änderungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden. Gesetzliche Formvorschriften sowie der Vorrang wirksam getroffener Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
Hinweis: Diese AGB und die Sicherheitsunterweisung bilden eine untrennbare Einheit. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge:
Individuelle Vereinbarung im Mietvertrag 2) Sicherheitsunterweisung 3) AGB.
Fragen? Wir sind werktags 09:00 – 17:00 Uhr unter +43 664 750 21823 für Sie erreichbar.