Stornobedingungen
Verbindliche Terminbuchung
Mit Ihrer Buchung wird ein bestimmter Mietgegenstand für einen konkreten Termin oder Zeitraum reserviert. Bei anderen als den nachstehend angeführten Gründen bleibt die Buchung verbindlich. Die bloße Nichtabholung, Nichtaufstellung oder Nichtverwendung des Mietgegenstands begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Aufhebung oder Preisreduktion.
Typische Fallbeispiele
Anhand dieser Beispiele sehen Sie schnell, wann ein kostenloses Storno möglich ist – und wann die Buchung verbindlich bleibt.
„Mein Kind hat in der Nacht Fieber bekommen. Die Geburtstagsfeier kann deshalb nicht stattfinden.“
Kostenloses Storno möglich
„Seit einer Woche wird Regen vorhergesagt. Wir warten noch ab.“
Noch kein automatisches Storno. Eine bloße langfristige Regenprognose reicht nicht. Entscheidend ist, ob am Veranstaltungsort eine trockene und sichere Nutzung objektiv nicht möglich ist.
„Die Hüpfburg darf nicht nass werden. Wegen der Wetterbedingungen ist keine trockene und sichere Nutzung möglich.“
Kostenloses Storno möglich.
„Aufgrund einer kurzfristigen Krankheit hat die 70er-Feier nicht stattgefunden.“
Kostenloses Storno möglich, gegebenenfalls mit angemessener Glaubhaftmachung ohne Diagnosenachweis.
„Vier Tage vor der Hochzeit haben wir niemanden, der die Hüpfburg abholen oder zurückbringen kann.“
Kein kostenloses Storno. Die Abhol- und Rückgabeorganisation liegt beim Kunden.
„Wir haben die Hochzeitshüpfburg vor acht Monaten gebucht, schaffen die vereinbarten Zeiten aber nicht einzuhalten.“
Kein kostenloses Storno. Die Zeitfenster waren bei der Buchung bekannt.
„Wir wussten nicht, dass Sie so weit von uns entfernt sind, und möchten deshalb nicht so weit fahren.“
Kein kostenloses Storno. Entfernung und Anreise ändern nichts an der verbindlichen Buchung.
Weitere häufige Fälle ohne kostenloses Storno
- „Wir haben es uns anders überlegt und benötigen die Hüpfburg doch nicht.“
- „Es kommen weniger Gäste als erwartet.“
- „Wir haben kein Fahrzeug beziehungsweise keinen Fahrer für den Transport.“
- „Uns fehlen Helfer für das Aufbauen, Abbauen oder Verladen.“
- „Der Veranstaltungsort ist ungeeignet geworden, die Feier soll aber trotzdem stattfinden.“
- „Wir möchten wegen einer privaten Reise, eines Arbeitsplans oder anderer persönlicher Gründe stornieren.“
- „Die Wetterlage ist lediglich unangenehm, aber eine trockene und sichere Nutzung wäre weiterhin möglich.“
- „Wir möchten die Hüpfburg nicht aufstellen, obwohl die Veranstaltung stattfindet.“
- „Wir haben die Hüpfburg letztlich nicht verwendet.“
Kostenlos stornieren – bis zur Abholung
Sie können Ihre Buchung bis zur Abholung beziehungsweise Übergabe kostenlos stornieren, wenn:
- die Veranstaltung tatsächlich abgesagt wird,
- die Veranstaltung aufgrund einer Krankheit nicht stattfinden kann oder
- aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen keine trockene und sichere Nutzung möglich ist.
Als ungeeignete Wetterbedingungen gelten insbesondere Niederschlag, Gewitter, Sturm, eine Überschreitung der zulässigen Windgrenze sowie extreme Temperaturen, wenn dadurch eine sichere Nutzung nicht möglich ist.
Bei Mietgegenständen, die ausdrücklich für einen Nassbetrieb vorgesehen und freigegeben sind, gilt Niederschlag allein nur dann als Stornogrund, wenn trotzdem keine sichere Verwendung möglich ist.
Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich per WhatsApp, E-Mail oder Telefon. Die Mitteilung muss vor der tatsächlichen Abholung beziehungsweise Übergabe, spätestens jedoch bis zum Ende des vereinbarten Abholzeitfensters, erfolgen.
Bei Krankheit ist keine Bekanntgabe einer Diagnose erforderlich. Wir können jedoch eine angemessene Glaubhaftmachung des Stornogrundes verlangen.
Bereits geleistete Mietzahlungen werden bei einem rechtzeitigen und berechtigten kostenlosen Storno vollständig und ohne Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Andere Stornogründe
Bei anderen als den oben genannten Gründen besteht kein allgemeines Recht auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung. Eine Mitteilung, dass Sie die Buchung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, hebt den Vertrag nicht automatisch auf. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mietgegenstand letztlich verwendet wird.
Nichtabholung
Wird die Buchung ohne eine rechtzeitig mitgeteilte und berechtigte kostenlose Stornierung nicht abgeholt, kann eine angemessene Ausfallentschädigung von bis zu 50 % des Rechnungsbetrags verrechnet werden.
Ersparte Aufwendungen und eine allfällige anderweitige Vermietung werden berücksichtigt.
Kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht
Die Buchung betrifft eine Miet- beziehungsweise Freizeitdienstleistung für einen bestimmten Termin oder Zeitraum. Für diese fixterminierte Buchung besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht, häufig auch als Widerrufsrecht bezeichnet.
Unser freiwilliges kostenloses Storno bei Krankheit, Absage der Veranstaltung oder ungeeignetem Wetter bleibt davon unberührt.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei einer von uns zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung, bleiben unberührt.
Stand: 31.07.2026