Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version V | 21. 07. 2025
Gültig für den Verleih von Hüpfburgen und Zubehör der Firma „Hüpfburg‑mieten.at“
1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter Hüpfburgen samt Zubehör (nachfolgend „Mietsache“) zur befristeten Nutzung gemäß diesen AGB und der jeweils mitübergebenen Sicherheitsunterweisung Hüpfburg – Übergabeprotokoll (nachfolgend „Sicherheitsunterweisung“). Die Sicherheitsunterweisung ist integrierender Bestandteil des Vertrages.
2 Übergabe, Aufbau und Abbau
2.1 Dokumenten‑Pflicht
a) Die Sicherheitsunterweisung ist bei Übergabe vom Mieter zu unterzeichnen und allen Aufbau‑, Betreuungs‑ und Abbaukräften unverändert auszuhändigen.
b) Ohne unterzeichnete Sicherheitsunterweisung erfolgt keine Herausgabe der Mietsache.
2.2 Aufbau
a) Aufbau ausschließlich gemäß Manual und Sicherheitsunterweisung.
b) Verankerungspflicht: Sämtliche Ankerpunkte (modellabhängig; die erforderliche Anzahl liegt dem jeweiligen Zubehör bei) sind mit den beiliegenden Erdankern oder entsprechendem Ballast fachgerecht zu sichern.
c) Aufstellfläche: Eben, trocken, umlaufend ≥ 1 m Hindernis‑ und brandfrei.
2.3 Elektrik
Gebläse nur an 230 V‑Stromkreis mit RCD/FI ≤ 30 mA; Verlängerungskabel vollständig abrollen.
2.4 Abbau
a) Räumung, Entlüftung und Zusammenlegen gemäß Anleitung; Feuchtigkeit / Schäden unverzüglich melden.
b) Festgestellte Feuchtigkeit ⇒ Trocknungspauschale 100 €; erneutes Zusammenlegen durch den Vermieter ⇒ 50 € Pauschale.
2.5 Helfer
Der Mieter stellt – abhängig von der Burggröße –passende kräftige HelferInnen sowie eine tragfähige Zufahrt.
3 Ein‑ und Ausladen / PKW Anhänger
a) Auf Wunsch wird ein Anhänger kostenlos bereitgestellt. Verwendet der Mieter eigenes Transportmittel, hat er die Passgenauigkeit sicherzustellen.
b) Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen des bereitgestellten Anhängers (inkl. Vandalismus, Unfälle, Hochwasser, Umwelteinflüsse).
4 Abhol‑ und Bringzeiten
a) Abholung: 10:30 – 11:00 Uhr | Rückgabe: Folgetag 09:30 – 10:00 Uhr.
b) Verspätungen führen zu zusätzlichen Miettagen, die in Rechnung gestellt werden.
5 Reinigung und Zusammenlegen
a) Reinigung obliegt dem Mieter. Rückgabe sauber und staubtrocken ⇒ sonst Reinigungspauschale 50 €.
b) Fehlerhaftes Zusammenlegen ⇒ Pauschale 50 €.
6 Verwendung & Aufsicht
a) Zulässige Nutzer: ausschließlich Kinder – Erwachsene, Tiere, Gegenstände untersagt.
b) Aufsichtspflicht: Ständige, volljährige Aufsicht mit Sicht‑/Rufkontakt; Unterlassung gilt als grobe Fahrlässigkeit.
c) Maximalbelegung: Nutzerzahl laut Hüpfburg Beschreibung online darf nicht überschritten werden.
d) Verhaltensregeln: Kein Essen/Trinken, keine Schuhe, kein Klettern auf Seitenwände; Verstöße gelten als unsachgemäße Nutzung.
7 Wetter‑ und Windbedingungen
a) Windgrenze: Betrieb nur bis 38 km/h (Beaufort 5).
b) Regen & Sturm: Bei Niederschlag, Gewitter oder Sturmwarnung sofort räumen, Gebläse abschalten, Burg entlüften, Bodenplane überschlagen.
c) Trocknungskosten: Nasse Rückgabe ⇒ Trocknungspauschale 100 € (vgl. Punkt 5).
8 Sicherheitsunterweisung
a) Das Dokument „Sicherheitsunterweisung Hüpfburg – Übergabeprotokoll“ liegt jedem Set bei.
b) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter:
1. vollständige Kenntnisnahme aller Sicherheits‑ und Aufbauvorgaben,
2. unverzügliche Weitergabe an sämtliche eingesetzten Personen,
3. ordnungsgemäße Umsetzung (insb. Verankerung, Wind‑/Wetterkontrolle).
c) Verstöße führen zur Haftung nach Punkt 10.
9 Stornierung
a) Kostenlose Stornierung bis Abholtag möglich (Absage der Veranstaltung / Krankheit; Nachweis auf Verlangen).
b) Nichtabholung ohne Storno ⇒ Ausfallgebühr 50 % des Rechnungsbetrages.
c) Frühzeitige Information erbeten.
d) Bei wiederholten grundlosen Stornos kann das kostenlose Recht entfallen (Hinweis bei Buchung).
10 Verantwortung und Haftung
a) Der Mieter haftet für Personen‑, Sach‑ und Folgeschäden infolge Nichtbefolgung dieser AGB oder der Sicherheitsunterweisung sowie für mutwillige Beschädigungen.
b) Grobe Fahrlässigkeit: z. B. fehlende Ankerung, Betrieb > Windgrenze, fehlende Aufsicht, unsachgemäßer Abbau.
c) Vermieterhaftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Der Mieter schließt falls gewünscht eigenständig, eine geeignete Veranstaltung Haftpflichtversicherung ab; Versicherung des Vermieters wirkt primär.
11 Zahlungsbedingungen
a) Mietpreis gemäß gewählter Zahlungsoption fristgerecht zu leisten.
b) SEPA‑Lastschrift: Der Kunde sorgt für Deckung. Rücklastschriftgebühren + Bearbeitungsentgelt werden weiterbelastet.
12 Kaution
Es wird keine Kaution erhoben.
13 Versicherung
Der Mieter sorgt für ausreichende Haftpflichtdeckung für Veranstaltung, Schäden und Unfälle.
14 Datenschutz
Der Mieter willigt in die elektronische Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung ein. Details siehe: https://hüpfburg-mieten.at/datenschutz
15 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
a) Verbraucher i. S. d. KSchG können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
b) Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an den Vermieter.
16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
a) Es gilt österreichisches Recht.
b) Gerichtsstand ist St. Pölten
17 Betreute Hüpfburg & Zusatzleistungen
17.1 Aufbau/Abbau durch Personal
– Auf Wunsch übernimmt geschultes Personal den Auf‑/Abbau; Vorgaben sind einzuhalten.
– Kräftige Helfer und Zufahrt müssen gestellt werden; Strom 230 V separat abgesichert.
– Verzögerungen durch den Mieter können Mehrkosten verursachen.
17.2 Betreuung während der Veranstaltung
– Betreuungspersonal überwacht die Hüpfburg; der Mieter bleibt außerhalb der Burg verantwortlich.
17.3 Versicherung
– Burg wird nach Sicherheitsvorschriften gewartet; zusätzliche Veranstaltungshaftpflicht bleibt Pflicht des Mieters.
– Schäden aus unsachgemäßer Nutzung sind nicht gedeckt.
17.4 Transport & Lieferung
– Lieferung/Abholung gegen Gebühr; Kosten nach Entfernung.
– Verzögerungen durch höhere Gewalt begründen keine Preisminderung.
17.5 Abrechnung Zusatzleistungen
– Zusatzkosten werden nach Aufwand berechnet und sind gem. Zahlungsbedingungen fällig.
18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19 Schriftformerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Hinweis: Diese AGB und die Sicherheitsunterweisung bilden eine untrennbare Einheit. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge:
Individuelle Vereinbarung im Mietvertrag 2) Sicherheitsunterweisung 3) AGB.
Fragen? Wir sind werktags 09:00 – 17:00 Uhr unter +43 664 750 21823 für Sie erreichbar.