Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Version V | 21. 07. 2025
Gültig für den Verleih von Hüpfburgen und Zubehör der Firma „Hüpfburg‑mieten.at“


1  Vertragsgegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter Hüpfburgen samt Zubehör (nachfolgend „Mietsache“) zur befristeten Nutzung gemäß diesen AGB und der jeweils mitübergebenen Sicherheitsunterweisung Hüpfburg – Übergabeprotokoll (nachfolgend „Sicherheitsunterweisung“). Die Sicherheitsunterweisung ist integrierender Bestandteil des Vertrages.


2  Übergabe, Aufbau und Abbau

2.1  Dokumenten‑Pflicht
a) Die Sicherheitsunterweisung ist bei Übergabe vom Mieter zu unterzeichnen und allen Aufbau‑, Betreuungs‑ und Abbaukräften unverändert auszuhändigen.
b) Ohne unterzeichnete Sicherheitsunterweisung erfolgt keine Herausgabe der Mietsache.

2.2  Aufbau
a) Aufbau ausschließlich gemäß Manual und Sicherheitsunterweisung.
b) Verankerungspflicht: Sämtliche Ankerpunkte  (modellabhängig; die erforderliche Anzahl liegt dem jeweiligen Zubehör bei)  sind mit den beiliegenden Erdankern oder entsprechendem Ballast fachgerecht zu sichern.
c) Aufstellfläche: Eben, trocken, umlaufend ≥ 1 m Hindernis‑ und brandfrei.

2.3  Elektrik
Gebläse nur an 230 V‑Stromkreis mit RCD/FI ≤ 30 mA; Verlängerungskabel vollständig abrollen.

2.4  Abbau
a) Räumung, Entlüftung und Zusammenlegen gemäß Anleitung; Feuchtigkeit / Schäden unverzüglich melden.
b) Festgestellte Feuchtigkeit ⇒ Trocknungspauschale 100 €; erneutes Zusammenlegen durch den Vermieter ⇒ 50 € Pauschale.

2.5  Helfer
Der Mieter stellt – abhängig von der Burggröße –passende kräftige HelferInnen sowie eine tragfähige Zufahrt.


3  Ein‑ und Ausladen / PKW Anhänger

a) Auf Wunsch wird ein Anhänger kostenlos bereitgestellt. Verwendet der Mieter eigenes Transportmittel, hat er die Passgenauigkeit sicherzustellen.
b) Der Mieter haftet für Schäden, Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen des bereitgestellten Anhängers (inkl. Vandalismus, Unfälle, Hochwasser, Umwelt­einflüsse).


4  Abhol‑ und Bringzeiten

a) Abholung: 10:30 – 11:00 Uhr | Rückgabe: Folgetag 09:30 – 10:00 Uhr.
b) Verspätungen führen zu zusätzlichen Miettagen, die in Rechnung gestellt werden.


5  Reinigung und Zusammenlegen

a) Reinigung obliegt dem Mieter. Rückgabe sauber und staubtrocken ⇒ sonst Reinigungspauschale 50 €.
b) Fehlerhaftes Zusammenlegen ⇒ Pauschale 50 €.


6  Verwendung & Aufsicht

a) Zulässige Nutzer: ausschließlich Kinder – Erwachsene, Tiere, Gegenstände untersagt.
b) Aufsichtspflicht: Ständige, volljährige Aufsicht mit Sicht‑/Rufkontakt; Unterlassung gilt als grobe Fahrlässigkeit.
c) Maximalbelegung: Nutzerzahl laut Hüpfburg Beschreibung online darf nicht überschritten werden.
d) Verhaltensregeln: Kein Essen/Trinken, keine Schuhe, kein Klettern auf Seitenwände; Verstöße gelten als unsachgemäße Nutzung.


7  Wetter‑ und Windbedingungen

a) Windgrenze: Betrieb nur bis 38 km/h (Beaufort 5).
b) Regen & Sturm: Bei Niederschlag, Gewitter oder Sturmwarnung sofort räumen, Gebläse abschalten, Burg entlüften, Bodenplane überschlagen.
c) Trocknungskosten: Nasse Rückgabe ⇒ Trocknungspauschale 100 € (vgl. Punkt 5).


8  Sicherheitsunterweisung

a) Das Dokument „Sicherheitsunterweisung Hüpfburg – Übergabeprotokoll“ liegt jedem Set bei.
b) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter:
   1. vollständige Kenntnisnahme aller Sicherheits‑ und Aufbauvorgaben,
   2. unverzügliche Weitergabe an sämtliche eingesetzten Personen,
   3. ordnungsgemäße Umsetzung (insb. Verankerung, Wind‑/Wetterkontrolle).
c) Verstöße führen zur Haftung nach Punkt 10.


9  Stornierung

a) Kostenlose Stornierung bis Abholtag möglich (Absage der Veranstaltung / Krankheit; Nachweis auf Verlangen).
b) Nichtabholung ohne Storno ⇒ Ausfallgebühr 50 % des Rechnungsbetrages.
c) Frühzeitige Information erbeten.
d) Bei wiederholten grundlosen Stornos kann das kostenlose Recht entfallen (Hinweis bei Buchung).


10  Verantwortung und Haftung

a) Der Mieter haftet für Personen‑, Sach‑ und Folgeschäden infolge Nichtbefolgung dieser AGB oder der Sicherheitsunterweisung sowie für mutwillige Beschädigungen.
b) Grobe Fahrlässigkeit: z. B. fehlende Ankerung, Betrieb > Windgrenze, fehlende Aufsicht, unsachgemäßer Abbau.
c) Vermieterhaftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d) Der Mieter schließt falls gewünscht eigenständig, eine geeignete Veranstaltung Haftpflichtversicherung ab; Versicherung des Vermieters wirkt primär.


11  Zahlungsbedingungen

a) Mietpreis gemäß gewählter Zahlungsoption fristgerecht zu leisten.
b) SEPA‑Lastschrift: Der Kunde sorgt für Deckung. Rücklastschriftgebühren + Bearbeitungsentgelt werden weiterbelastet.


12  Kaution

Es wird keine Kaution erhoben.


13  Versicherung

Der Mieter sorgt für ausreichende Haftpflichtdeckung für Veranstaltung, Schäden und Unfälle.


14  Datenschutz

Der Mieter willigt in die elektronische Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung ein. Details siehe: https://hüpfburg-mieten.at/datenschutz


15  Widerrufsrecht bei Verbrauchern

a) Verbraucher i. S. d. KSchG können binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
b) Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an den Vermieter.


16  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Es gilt österreichisches Recht.
b) Gerichtsstand ist St. Pölten


17  Betreute Hüpfburg & Zusatzleistungen

17.1 Leistungsumfang / Weisungsrecht
(1) Auf Wunsch erbringt der Vermieter Personal-Leistungen (insb. Auf-/Abbau, laufende Betreuung/Überwachung der Hüpfburg sowie ggf. Zusatzleistungen wie Ausgabe/Betreuung von Verpflegung oder Event-Equipment).
(2) Den Anweisungen des Personals aus Sicherheits- und Betriebsgründen ist Folge zu leisten.

17.2 Voraussetzungen vor Ort (Mitwirkung des Auftraggebers/Mieters)
(1) Ein 230-V-Stromanschluss, separat abgesichert, ist vom Auftraggeber bereitzustellen.
(2) Für Auf-/Abbau ist – sofern vom Vermieter verlangt bzw. im Angebot vorgesehen – mindestens eine geeignete, körperlich belastbare Hilfsperson beizustellen.
(3) Die Zufahrt zum Veranstaltungsort muss für einen kleinen PKW-Anhänger möglich sein. Ist dies nicht gegeben, stellt der Auftraggeber geeignete Verladehilfen (z. B. Hubwagen/Stapler) bereit oder trägt daraus entstehende Mehraufwände.

17.3 Betreuung / Verantwortung während der Veranstaltung
(1) Betreuungspersonal überwacht den ordnungsgemäßen Betrieb der Hüpfburg im Rahmen der vereinbarten Zeiten.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die Veranstaltung insgesamt verantwortlich (z. B. Einhaltung behördlicher Auflagen, Aufsichtspflichten außerhalb der Hüpfburg-Fläche, Absicherung des Umfelds). Das Betreuungspersonal ersetzt keine allgemeine Veranstaltungsleitung.

17.4 Abrechnung / Mehraufwand / Zeitraster
(1) Personal- und Zusatzleistungen werden – sofern nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart – nach tatsächlichem Zeit- und Leistungsaufwand abgerechnet.
(2) Zeitabrechnung erfolgt in dem im Angebot genannten Raster (z. B. je angefangene 30 Minuten).
(3) Verzögerungen/Mehraufwand, die durch den Auftraggeber, Gäste, fehlende Mitwirkung, ungeeignete Zufahrt, Witterung/Untergrund oder sonstige Umstände vor Ort verursacht werden, können zusätzliche Kosten auslösen.
(4) Eine Überschreitung vereinbarter Einsatzzeiten erfolgt grundsätzlich nur nach Abstimmung vor Ort und wird entsprechend verrechnet.

17.5 Transport / Lieferung / höhere Gewalt
(1) Lieferung/Abholung/Anfahrt kann gesondert verrechnet werden; Grundlage sind Entfernung und tatsächlicher Aufwand gemäß Angebot/Preisliste.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare, nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände begründen keine Preisminderung; tatsächlich angefallene Aufwände bleiben verrechenbar.

17.6 Versicherung / Schäden
(1) Die Geräte werden nach geltenden Sicherheitsvorgaben gewartet und betrieben.
(2) Eine zusätzliche Veranstaltungshaftpflichtversicherung des Auftraggebers kann – je nach Art/Ort der Veranstaltung – erforderlich sein und liegt in dessen Verantwortung.
(3) Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Missachtung von Anweisungen oder Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen, trägt der Auftraggeber.

17.7 Personal-Disposition / Verfügbarkeit
(1) Personaltermine gelten erst nach Auftragsbestätigung als fix zugesagt. Vorherige Reservierungen sind unverbindlich.

 


18  Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


19  Schriftformerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.


Hinweis: Diese AGB und die Sicherheitsunterweisung bilden eine untrennbare Einheit. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge:

  1. Individuelle Vereinbarung im Mietvertrag 2) Sicherheitsunterweisung 3) AGB.


Fragen? Wir sind werktags 09:00 – 17:00 Uhr unter +43 664 750 21823 für Sie erreichbar.